Umschriebene Entwicklungsstörungen (Legasthenie und Dyskalkulie)
Bei Verdacht auf Umschriebene Entwicklungsstörungen des Sprechens und der Sprache, der Motorik, oder schulischer Fertigkeiten (Lesen, Rechtschreibung, Rechnen) muss eine spezielle Diagnostik erfolgen. Diese wird durch den sonderpädagogischen Dienst der Schulen bzw. durch Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik durchgeführt.