FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was ist Psychotherapie?

Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen („seelischen“) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftliche anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen können das Erleben, das Verhalten und das geistige und körperliche Wohlbefinden stark beeinträchtigen und mit Leid, Angst, Verunsicherung und Einschränkungen der Lebensqualität einhergehen. Eine Psychotherapie ist dann ratsam, wenn psychische Probleme nicht mehr allein oder mit Hilfe der Familie oder Freunden gelöst werden können, zu Krankheitserscheinungen führen und die alltäglichen Anforderungen des Lebens nicht mehr bewältigt werden können. Alle psychotherapeutischen Behandlungen haben gemeinsam, dass sie über das persönliche Gespräch erfolgen, das durch spezielle Methoden und Techniken ergänzt werden kann. Mit jüngeren Kindern erfolgt die Behandlung meist mit spielerischen Ansätzen und Methoden.

Gibt es unterschiedliche Formen von Psychotherapie?

Ambulante Psychotherapie kann in allen Psychotherapieverfahren als Einzeltherapie, in einer Gruppe oder als Kombination von Einzel- und Gruppenpsychotherapie durchgeführt werden, in der Systemischen Therapie auch im Mehrpersonensetting (z. B. durch Einbeziehung der Familie). Die Häufigkeit der Sitzungen kann je nach Verfahren und Behandlungsverlauf variieren und wird individuell von den Patient*innen und Therapeut*innen vereinbart. Die Gruppenpsychotherapie nutzt zusätzlich Beziehungserfahrungen und das wechselseitige Lernen zwischen Patient*innen in der Gruppe für die Psychotherapie. Der Gemeinsame Bundesausschuss (www.g-ba.de) entscheidet, welche psychotherapeutischen Behandlungsverfahren als Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt sind. Dies sind derzeit:

Die Analytische Psychotherapie nimmt an, dass Krankheitssymptome durch konflikthafte unbewusste Verarbeitung von frühen oder später im Leben erworbenen Lebens- und Beziehungserfahrungen verursacht und aufrechterhalten werden. In der therapeutischen Beziehung zwischen Patient*innen und Therapeut*innen spielt das Erkennen und Bewusstmachen von verdrängten Gefühlen, Erinnerungen und Beziehungsmustern, die gegenwärtig Krankheitssymptome verursachen, eine zentrale Rolle. Dadurch kann in der Gegenwart zunächst unverständlich erscheinendes Fühlen und Handeln in der therapeutischen Beziehungsarbeit verstanden und verändert werden.

Die Systemische Therapie versteht psychische Störungen unter besonderer Berücksichtigung von Beziehungen. Neben der Sicht auf Belastendes stehen die Nutzung eigener Kompetenzen und Fähigkeiten der Patient*innen bzw. des Umfeldes im Mittelpunkt. Die Therapie orientiert sich an den Aufträgen und Anliegen der Patient*innen. Ziel ist es, symptomfördernde Verhaltensweisen, Interaktionsmuster und Bewertungen umwandeln zu helfen und neue, gesundheitsfördernde Lösungsansätze zu entwickeln. In die Therapie können Lebenspartner*innen oder andere wichtige Bezugspersonen einbezogen werden. Die Systemische Therapie im Mehrpersonensetting, die dann beispielsweise gemeinsam mit der Kernfamilie oder der erweiterten Familie stattfindet, nutzt die Angehörigen als Ressource für die Behandlung und die Veränderung von bedeutsamen Beziehungen und Interaktionen.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten in Beziehungen oder von nicht bewältigten Beziehungserfahrungen und Konflikten aus früheren Lebensphasen. Diese Konflikte und Erfahrungen können das spätere Leben bestimmen und psychische Erkrankungen zur Folge haben. Ziel der Behandlung ist es, die zugrundeliegenden unbewussten Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinanderzusetzen. Patient*innen werden in der Psychotherapie dabei unterstützt, durch Einsichten in die Zusammenhänge und Ursachen der aktuellen Symptome Veränderungen im Erleben oder Verhalten zu erreichen.

Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nichtbewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit den Patient*innen erarbeitet, welche Bedingungen in der Lebensgeschichte und der aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Symptomatik beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam Therapieziele und Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie werden die Patient*innen zur aktiven Veränderung des Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.

Wer führt eine Psychotherapie durch?

Psychotherapeutische Behandlungen dürfen im Rahmen der gesetzlichen und auch privaten Krankenversicherung nur von approbierten und kassenzugelassenen psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, sowie Ärzte*innen, die psychotherapeutisch tätig sind, durchgeführt werden.

Wie komme ich zu einem Psychotherapieplatz?

Oftmals sprechen die Haus/Kinderärzte*innen, Jugendamtsmitarbeiter*innen, Schulpsychologen*innen, Lehrer*innen oder auch Psychiater*innen die Empfehlung für eine Psychotherapie aus. Man kann sich jedoch auch selbständig bei niedergelassenen Psychotherapeut*innen melden. Die Kassenärztliche Vereinigung sowie die Psychotherapeutenkammer des jeweiligen Bundeslandes können auch bei der Suche nach einem Psychotherapieplatz helfen (siehe hierzu: www.kvb.de, www.ptk-bayern.de). In den meisten Fällen erhält man relativ kurzfristig eine Sprechstunde bei Psychotherapeut*innen, in der ein möglicher Bedarf für eine Psychotherapie geklärt werden kann. Leider sind feste Psychotherapieplätze nicht in großer Zahl verfügbar, so dass sich oftmals eine längere Wartezeit ergeben kann, bis man einen Psychotherapieplatz erhält.

Welche Alternativen gibt es zur Psychotherapie?

Es gibt diverse Alternativen zu einer ambulanten Psychotherapie. Ambulant zählen dazu Psychiater*innen, Erziehungs- und Lebensberatungsstellen, sowie Ambulanzen der Unikliniken. Das zuständige Jugendamt bietet meist auch diverse Hilfen für alle Familien an, bei einem Gespräch mit den jeweils zuständigen Mitarbeiter*innen kann man sich darüber beraten lassen. Bei einer ausgeprägten Symptomatik, können auch stationäre Psychotherapien in Betracht gezogen werden. Darüber können Hausarzt*innen/Kinderärzt*innen beraten.

Warum muss eine Psychotherapie beantragt werden?

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung wird von den Krankenkassen bezahlt. Die Krankenversicherung schreibt eine Beantragung vor, um die Kosten in voller Höhe zu übernehmen. Für die ersten 30 Stunden ist dies lediglich ein formeller Aufwand, ab einem bestimmten Stundenkontingent über die 30 Stunden hinaus erfolgt eine genauere Prüfung durch die Versicherung, jedoch werden fast alle Anträge genehmigt. Auf einzelne Besonderheiten werden sie ihre behandelnden Therapeut*innen hinweisen und mit ihnen besprechen.

Warum benötigt eine Psychotherapeut:in einen Bericht vom Haus- oder Kinderarzt?

Zum Antrag auf Psychotherapie bei der zuständigen Krankenversicherung wird ein sogenannter „Konsiliarbericht“ verlangt. Auf diesem Formular sollen behandelnde Hausarzt*innen/Kinderärzt*innenn ihre Diagnosen/Einschätzungen aus medizinischer Sicht schreiben und bestätigen damit, dass keine körperlichen/somatischen Gründen gegen eine Psychotherapie sprechen.

Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?

In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen alle Kosten, die in einer Psychotherapie anfallen können. Bei Privatversicherten kommt es auf den Versicherungsvertrag an, bei vielen sind 20 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr direkt im Beitrag enthalten. Es lohnt sich bei privat Versicherten zuerst die genauen Konditionen bei der Versicherung zu erfragen.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Das ist sehr unterschiedlich und kommt auf verschiedenen Faktoren an. Jede Therapieform hat bestimmte Stundenkontingente, die beantragt werden können. Bei der Verhaltenstherapie fängt es mit 15 Stunden an und kann bis auf 100 Stunden ausgeweitet werden, je nach Fall und Bedarf. Das kann von einem halben Jahr angefangen durchaus bis zu zwei Jahren andauern. In manchen Fällen dauert die Behandlung mit zwischenzeitlichen Pausen auch über mehrere Jahre.

Kann man den/die Psychotherapeut:in wechseln?

Das ist möglich. Da die therapeutische Beziehung maßgeblich zu einem erfolgreichen Therapieprozess beiträgt, sollte für beide Seiten gut sein. Über die Gründe eines Wechsels sollte man mit beiden (den alten und neuen) Therapeuten*innen offen sprechen. Es können auch Stunden auf neue Therapeut*innen übertragen werden und müssen nicht neu beantragt werden. Ob Sie einen Wechsel wünschen bleibt Ihnen überlassen.

Kann man eine Psychotherapie vorzeitig beenden?

Man kann eine Psychotherapie jederzeit beenden, auch vorzeitig. Gut für den therapeutischen Prozess wäre es jedoch, den Wunsch nach vorzeitiger Beendigung mit den Therapeuten*innen zu besprechen.

Welchen Unterschied gibt es zwischen einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und einer Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie Psychotherapie und Psychosomatik?

Unsere Praxis ist einen Psychtherapiepraxis, d.h. wir sind keine Ärzte und haben kein Medizinstudium absolviert, sondern ein Studium der Psychologie, Pädagogik oder vergleichbare Fachrichtungen. Anschließend durchlaufen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen eine mehrjährige Ausbildung in einer zugelassenen Fachrichtung (siehe Formen der Psychotherapie). Ärzte hingegen durchlaufen anschließend an das Medizinstudium oftmals eine Ausbildung in einer Facharztrichtung, wie z.B. Psychiatrie. Insofern wird offiziell die Ausbildung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen mit der von Fachärzt*innen vergleichbar angesehen. Im Unterschied haben Psychotherapeuten*innen den Arbeitsschwerpunkt auf der Psychotherapie, verschreiben jedoch keine Medikamente und führen keine körperlichen Untersuchungen durch. Psychiater haben meistens einen medizinischen Schwerpunkt und empfehlen bei Bedarf die Mitbehandlung durch Psychotherapeut*innen. Viele unserer Patienten*innen werden von Psychiater*innen überwiesen. Dort ist dann meist schon eine Diagnostik gelaufen und ggf. auch eine medikamentöse Behandlung begonnen worden. Selten kann in einer psychiatrischen Praxis gleichzeitig intensive psychotherapeutische Unterstützung angeboten werden.

Was geschieht in einer Diagnostik?

In der Diagnostik erheben wir psychologische Befunde und versuchen uns einen Überblick zu verschaffen welche Symptomatik vorliegt. Dies geschieht im Rahmen von ausführlichen Gesprächen, in denen wir die familiären Hintergründe, die bisherige Biografie und Krankheitsgeschichte der Patienten*innen und deren Bezugspersonen beleuchten. Zudem analysieren wir gemeinsam konkrete Situationen, in denen die Symptomatik auftritt und belastend ist. Wir wenden ergänzend wissenschaftlich geprüfte Testverfahren z.B. Fragebögen oder Verfahren zur Überprüfung kognitiver Fähigkeiten durch. Die Diagnostik geschieht meist im Vorfeld vor der Beantragung der Therapie. Alle erhobenen Befunde werden in einem gemeinsamen Gespräch ausführlich besprochen, und ein Therapieplan erarbeitet.

Sind die Eltern bei einer Behandlung des Kindes dabei?

Das kommt auf das Alter, die Symptomatik und die jeweils individuelle Problemlage an. Je älter das Kind ist, umso weniger müssen i.d.R. die Eltern mit in die Behandlung einbezogen werden. Grundsätzlich sehen wir es als wichtig an, dass die Bezugspersonen mit in die Behandlung einbezogen werden. Dies geschieht meistens durch zusätzliche Elterngespräche und/oder Familiengespräche. Ihre Therapeut*in wird mit Ihnen zu Beginn und im Verlauf der Therapie besprechen, was für Sie und Ihr Kind zielführend erscheint.

Können Jugendliche ohne Einverständnis der Eltern eine Psychotherapie bekommen?

Jugendliche ab 14 Jahren können theoretisch auch ohne Einverständnis der Eltern eine Psychotherapie wahrnehmen. Praktisch birgt dies einige Komplikationen. Dies sollte jedoch im Einzelfall überprüft werden. Unser Bestreben ist es deshalb daran zu arbeiten, dass es möglich ist die Eltern miteinzubeziehen. Natürlich kann es bestimmte Konstellationen geben, in denen das nicht sinnvoll ist. Solche Fälle sind jedoch extrem selten.

Was mache ich wenn mein Kind ein Problem hat aber eine Psychotherapie ablehnt?

Je nach Alter des Kindes kann es mit „Probestunden“ gelingen, das Kind für eine Psychotherapie zu motivieren. Wenn ein Kind sich jedoch absolut verweigert, dann ist eine Psychotherapie nicht zielführend. In diesem Fall können wir die Eltern im Umgang mit dem Kind beraten und gemeinsam nach Alternativen suchen. Oft ergeben sich diese aus der Inanspruchnahme einer Erziehungsberatung oder andere Unterstützung durch die Jugendhilfe.

Was ist, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil eine Behandlung ablehnt?

Eine psychotherapeutische Untersuchung und Behandlung ist nur mit Zustimmung beider sorgeberechtigter Elternteile möglich. In einem solchen Fall verweisen wir darauf sich Rechtsbeistand einzuholen und ggf. eine Untersuchung bzw. Behandlung gerichtlich durchzusetzen. Oftmals kann jedoch die Einwilligung durch beide Eltern erarbeitet werden.

Was ist, wenn eine Psychotherapie nicht hilft?

Nicht bei jeden und für jeden hilft eine Psychotherapie. Dies kann ganz unterschiedliche Gründe und Ursachen haben. Sollten Patient*innen während der Psychotherapie das Gefühl entwickeln, dass das Ziel nicht erreicht wird, ist es ratsam dies offen mit den Therapeut*innen anzusprechen und gemeinsam zu überlegen woran es liegen könnte. Oft ergeben sich dann Möglichkeiten zur Verbesserung des Therapieverlaufs oder Alternativen zusätzlich bzw. anstelle einer Psychotherapie.

Kann ich mich auch mit 18 noch an Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut*innen wenden?

Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sind zur Behandlung von psychischen Erkrankungen von Patient*innen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr zugelassen. Wenn vor dem 21. Lebensjahr eine Therapie beantragt und genehmigt wurde, kann die Therapie auch nach dem 21. Lebensjahr weiterlaufen, so lange bis das Stundenkontingent aufgebraucht ist. Wir empfehlen jedoch allen 18-jährigen Patient*innen, sich bevorzugt an Kollegen*innen mit Zulassung für die Behandlung von Erwachsenen zu wenden. Wir behalten somit unsere begrenzten Ressourcen der Behandlung von unter 18-jährigen Kindern und Jugendlich vor. In einzelnen Fällen können Ausnahmen gemacht werden. In nicht seltenen Fällen werden Psychotherapien, die nach dem 18. Lebensjahr beginnen sollen auch von den Kostenträgern abgelehnt.

Was passiert, wenn ich während der laufenden Therapie 21 werde?

Nichts. Die Therapie läuft ohne Unterbrechung weiter bis das Stundenkontingent aufgebraucht ist. Eine Neubeantragung von Stunden ist dann jedoch nicht mehr möglich.

Was ist in einem Notfall zu tun?

Ein psychiatrischer Notfall besteht, wenn eine psychiatrische Störung akut (plötzlich, heftig) auftritt oder sich eine bekannte Störung deutlich verschlimmert. Dabei kommt es zu einer unmittelbaren Gefährdung von Leben und Gesundheit der betroffenen Person (Selbstgefährdung) sowie ggf. auch seiner Umgebung (Fremdgefährdung). Daher muss bei einem psychiatrischen Notfall sofort eine ärztliche Versorgung stattfinden. Zu akuten psychiatrischen Notfällen zählen zum Beispiel:

  • Konkrete Suizidpläne/Suizidversuch, geäußerte Suizidgedanken ohne konkrete Pläne sowie akute Belastungsreaktionen
  • hochgradige Erregung (z.B. bei Menschen, die an Manie, Schizophrenie, Depression oder emotional-instabiler Persönlichkeitsstörung leiden),
  • Aggressivität/Gewalttätigkeit im Rahmen einer psychischen Erkrankung,
  • akute Angst-/Panikstörung
  • paranoide Gedanken und Halluzinationen („Verfolgungswahn“) und daraus entstehendes bizarres Verhalten,
  • schwere Vergiftungen, die psychiatrische Symptome auslösen (z.B. mit Alkohol, Medikamenten und/oder Drogen), Delir

In solchen Fällen ist eine Einschätzung durch eine Fachärzt*in für Kinder-und Jugendpsychiatrie notwendig. Wenden Sie sich dann umgehend an:

Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Würzburg (KJPPP), Notfallnummer +49 93120178888 und fragen sie nach der diensthabenden Ärzt*in

Alternativ können Sie sich auch an folgende Institutionen wenden:

  •  Polizei 110, bzw. Rettungsdienst 112
  • Krisendienst Bayern 0800 655 3000 (kostenlose Notfallnummer)
  • Nummer gegen Kummer 116111 (Kinder und Jugendliche), 0800 1110550 (Elterntelefon)

So können Sie einem Menschen in einer psychiatrischen Krise „Erste Hilfe“ leisten:

1. Betroffene in Notsituation ansprechen: Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren und die Lage zu erfassen. Sprechen Sie die betroffene Person an. Betroffene sollten Raum bekommen, selbst zu erzählen, wie es Ihnen geht. In jedem Fall ist die Privatsphäre der Person zu akzeptieren.
2. Rasch Hilfe holen: Rufen Sie die o.g. Nummern und Institutionen bei Risiko einer Selbst- oder Fremdgefährdung. 
3. In Kontakt bleiben bis die Rettung kommt: Versuchen Sie die Betroffene/den Betroffenen nicht alleine zu lassen! Bleiben Sie wenn möglich mit ihr/ihm in Kontakt, ermöglichen Sie jedoch auch einen Rückzugsraum. Vermeiden Sie Zurechtweisungen. Versuchen Sie diejenige/denjenigen zu beruhigen und gegebenenfalls noch weitere Hilfe zu holen. Nehmen Sie die Person und ihre Wahrnehmung ernst, stellen Sie diese nicht in Frage. Die Rettungsleitstelle kann Ihnen auch über das Telefon Anweisungen geben, die Sie befolgen sollten.

Hinweis:

Es ist manchmal schwierig, selbst einen klaren Kopf in dieser Situation zu bewahren. Gefühle wie Ohnmacht und Verzweiflung können so stark mitempfunden werden, dass man selbst fast handlungsunfähig wird. Vor allem, wenn man zu der betreffenden Person ein nahes Verhältnis hat. Diskutieren Sie jedoch nicht lange – holen Sie Hilfe. Manchmal kann es sein, dass das Hilfsangebot abgewiesen wird. Das gilt in den wenigsten Fällen Ihnen persönlich. Holen Sie dennoch Hilfe! Einfühlsam zu sein und gleichzeitig konsequent Hilfe zu organisieren, muss kein Widerspruch sein.  Versuchen Sie zudem, bei Menschen, die aggressiv sind, ruhig zu bleiben und sorgen Sie für Ihre Sicherheit, halten Sie Abstand. Zeigen Sie klar Ihre Grenzen.